Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://gruendung-digital.de/ veröffentlichten Webauftritt der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 nur teilweise erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der ifib consult GmbH im Zeitraum von 01.05.2020 bis 31.12.2020 vorgenommenen Bewertung durch Expertenevaluation.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache

  • Beschreibung
    • Es sind noch keine Übersetzungen nach § 4 BITV 2.0 vorhanden
  • Maßnahmen
    • Die Übersetzung wird schnellstmöglich beauftragt und eingebunden
    • Die Übersetzung zu den wesentlichen Inhalten der Barrierefreiheitserklärung werden eingebunden

Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 05.11.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: Barrierefreiheit@wae.bremen.de

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.